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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 16.09.2026
Verschärfung der Einreisekontrollen für russische Staatsangehörige nach dem versuchten Drohnenangriff am Flughafen Leipzig/Halle
Frage
Frau Deschauer, nach dem vereitelten Drohnenangriff in Leipzig hat Herr Wadephul angekündigt, die Visakontrollen für russische Staatsbürger und, soweit wir gehört haben, vor allen Dingen auch für junge Wehrpflichtige zu verschärfen. Diese Gruppe würde ja, ganz laienhaft gesagt, im Fall einer russischen Mobilmachung wahrscheinlich verstärkt in die Ukraine geschickt werden. Warum werden besonders junge Männer im wehrpflichtigen Alter in den Fokus genommen?
Deschauer (AA)
Ich glaube, das müsste ich ein bisschen einordnen, weil ich den Vorlauf Ihrer Frage in der Form nicht bestätigen kann.
Was bekannt ist und was auch in der gemeinsamen Pressekonferenz des Bundesinnenministers und des Bundesaußenministers nach dem vereitelten hybriden Anschlagsversuch in Leipzig als eine der verschiedenen Maßnahmen in Aussicht gestellt wurde bzw. angekündigt wurde, sind verschärfte Einreisekontrollen. Dabei geht es darum, konkret Sicherheitsrisiken für die Bundesrepublik Deutschland zu minimieren. Wenn der Kollege des BMI dazu noch weiter ausführen möchte, kann er das sehr gerne tun. Ich gehe jetzt erst einmal noch etwas auf die Visathematik ein.
Es ist auch bekannt, dass sich die Bundesregierung seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Kreis der Schengen-Mitgliedstaaten für eine einheitliche restriktive Visumpolitik gegen Russland eingesetzt hat und einsetzt. Seit dem Jahr 2022 gibt es von der Europäischen Kommission herausgegebene Leitlinien zur einheitlich restriktiven Visumsvergabe an russische Staatsangehörige. Diese Leitlinien wendet die Bundesregierung an. Gemäß der seit 2025 geltenden Regelung dürfen russischen Staatsangehörigen, die in Russland Visa beantragen, grundsätzlich nur noch Schengen-Visa zur einfachen Einreise mit kurzer Gültigkeitsdauer erteilt werden. Das ist notwendig, da der russische Angriffskrieg und russische hybride Aktivitäten eine Bedrohung für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie auch für die Bundesrepublik Deutschland darstellen können.
Das ist die Visumsregelung. Ich werde hier nicht „unter eins“ auf konkrete Einzelfälle und Maßnahmen eingehen, aber Sie können sich sicher sein, dass, so wie das nach Recht und Gesetz erfolgt, jeder einzelne Visumsantrag, der den vielen Auslandsvertretungen weltweit ‑ auch mit Blick auf die Zielgruppe, die Sie hier gerade erwähnt haben ‑ vorgelegt wird, nach Recht und Gesetz und sehr gewissenhaft geprüft wird.
Davon völlig unbenommen gibt es andere Kategorien und Möglichkeiten. Das sind sogenannte ‑ich benenne es extra „sogenannt“, weil dahinter ein Paragraf steht ‑ humanitäre Sonderfälle, für die Sonderregelungen gelten. Das ist eine andere Kategorie.
Zusatzfrage
Es ist also nicht richtig, dass es irgendeine besondere Behandlung von Männern im wehrfähigen Alter gibt?
Deschauer (AA)
Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Ich habe zum einen dargelegt, wie die Visumspolitik ist. Die wird aus gutem Grund restriktiv gehandhabt. Da gibt es einheitliche Regelungen für den Kreis der Schengen-Staaten. Die Bundesrepublik Deutschland wendet dies restriktiv an. Zum anderen gibt es jetzt Beschlüsse, die Einreisekontrollen zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland weiter zu verschärfen. Das sind verschiedene Aspekte, verschiedene Dinge.
Russischer Sonderflug im Zusammenhang mit der Ausreise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des russischen Generalkonsulats Bonn
Frage
Ich habe eine Frage an das AA zu dem russischen Flugzeug, das heute Vormittag in Köln-Bonn gelandet ist. Die Maschine soll zur russischen staatlichen Flugstaffel gehören. Was ist der Grund für die Landung in Deutschland gewesen?
Deschauer (AA)
Dazu kann ich ganz kurz sagen und bestätigen, dass es eine entsprechende Genehmigung für einen russischen Sonderflug gibt. Der Flug steht im Zusammenhang mit der Ausreise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des russischen Generalkonsulats Bonn.
Zusatzfrage
Können Sie sagen, wie viele Personen ausgeflogen wurden?
Deschauer (AA)
Das kann ich nicht sagen.
Razzien gegen LGBTQ-Vereine in der Türkei
Frage
Eine Frage an das AA zu den Razzien, die in der Türkei gegen Vereine und Veranstaltungsorte der queeren Community stattgefunden haben; dabei wurden ja auch mehrere Menschen festgenommen. Dazu wüsste ich gern: Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der türkischen Behörden, und wird das Thema auch gegenüber der Türkei angesprochen werden?
Deschauer (AA)
Das kann ich jetzt wirklich sehr kurz machen, weil der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung sich für die Bundesregierung geäußert hat. Das können Sie auf X nachlesen. Entsprechende Fragen, die menschenrechtsbezogene Themen adressieren, sind regelmäßig Gegenstand unserer Gespräche.
Zusatzfrage
Der türkische Botschafter wurde aber bisher nicht einbestellt?
Deschauer (AA)
Sie kennen das Verfahren, dass wir Dinge in dem entsprechenden Zusammenhang verkünden. Ich habe mich das heute nicht selber vorstellen hören. Insofern habe ich Ihnen dazu nichts anzukündigen.